Gewährleistungsansprüche

Gewährleistung / Mängelhaftung

1. Allgemeine Hinweise

Für alle bei fzersatzteile.de gekauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.

Die gesetzliche Mängelhaftung wird umgangssprachlich häufig als „Gewährleistung“ bezeichnet. Sie ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich von mir, vom Hersteller oder von einem Dritten abgegeben wurde.

2. Gewährleistung für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Die Ware ist frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern. Liegt ein Mangel vor, der bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war, stehen Verbrauchern die gesetzlichen Rechte zu.

Dazu gehören insbesondere:

  • Nacherfüllung, also Nachbesserung oder Ersatzlieferung
  • Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen
  • gegebenenfalls Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Verkürzung gilt nur, wenn sie wirksam und ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern kann die Mängelhaftung für gebrauchte Waren nicht vollständig ausgeschlossen werden.

3. Beweislast bei Verbrauchern

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb von einem Jahr seit Übergabe der Ware ein mangelhafter Zustand, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.

Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Verbraucher grundsätzlich nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.

4. Gewährleistung für Unternehmer

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Für Unternehmer gilt:

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen und gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Bei gebrauchten Waren kann die Mängelhaftung gegenüber Unternehmern im Einzelfall weiter eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Verkäufer leistet bei berechtigten Mängeln gegenüber Unternehmern zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Unternehmer die weiteren gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu.

5. Untersuchungs- und Rügepflicht für Unternehmer

Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Danach hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware grundsätzlich als genehmigt, soweit kein versteckter Mangel vorliegt.

Zeigt sich später ein versteckter Mangel, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

6. Kein Mangel bei falscher Verwendung oder unsachgemäßem Einbau

Keine Mängelansprüche bestehen, soweit der Schaden oder Defekt nicht auf einem Mangel der gelieferten Ware beruht, sondern insbesondere verursacht wurde durch:

  • unsachgemäßen Einbau
  • falsche Montage
  • falsche Verwendung
  • fehlende Prüfung der Kompatibilität vor dem Einbau
  • unsachgemäße Reparaturversuche
  • technische Veränderungen am Ersatzteil
  • falsche Lagerung
  • Überlastung oder zweckwidrige Nutzung
  • normalen Verschleiß

Gerade bei Ersatzteilen für Motorsägen, Freischneider, Rasenmäher und ähnliche Motorgeräte ist vor dem Einbau zu prüfen, ob das Teil zum jeweiligen Gerät passt. Hierzu sollten insbesondere Modellbezeichnung, Seriennummer, Baujahr, OEM-Nummer, Form, Maße, Anschlüsse und das Altteil verglichen werden.

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

7. Verschleißteile

Bei Verschleißteilen besteht keine Mängelhaftung für normalen, gebrauchsbedingten Verschleiß.

Dazu gehören je nach Produkt insbesondere:

  • Ketten
  • Schienen
  • Kettenräder
  • Kupplungsteile
  • Starterseile
  • Dichtungen
  • Schläuche
  • Filter
  • Zündkerzen
  • Fadenspulen
  • Messer und Schneidwerkzeuge
  • andere Bauteile, die bestimmungsgemäß einem nutzungsbedingten Verschleiß unterliegen

Ein Mängelanspruch besteht jedoch, wenn das Verschleißteil bereits bei Übergabe mangelhaft war.

8. Rücksendung im Gewährleistungsfall

Bitte kontaktieren Sie mich vor einer Rücksendung, damit der Fall geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

Kontakt:

Felix Ziegler / fzersatzteile
Meisenweg 5
69190 Walldorf
Deutschland

E-Mail: info@fzersatzteile.de

Telefon: 015773556021

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage möglichst folgende Informationen an:

  • Bestellnummer
  • Name des Käufers
  • betroffener Artikel
  • genaue Fehlerbeschreibung
  • Foto oder Video des Mangels, soweit möglich
  • Gerät bzw. Modell, in dem das Ersatzteil verwendet wurde
  • Zeitpunkt des Einbaus bzw. der Feststellung des Mangels

9. Keine Einschränkung zwingender Rechte

Diese Regelungen gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Hinweise nicht eingeschränkt.

Insbesondere bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Stand: Mai 2026